Altgeräte/Batterien

Informationen zur Batterieentsorgung

Batterien beinhalten wertvolle Rohstoffe, die zwar umweltschädlich sind, aber wiederverwertet werden können. Altbatterien dürfen deshalb nicht in den einfachen Hausmüll gelangen, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Für Händler besteht die gesetzliche Verpflichtung, alte Batterien zurück zu nehmen, Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen.

Entsorgungspflichtige Batterien sind an der durchgestrichenen Mülltonne zu erkennen, die auf der Verpackung aufgedruckt ist. Jeweils unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffs:

Cd = Cadmium
Hg = Quecksilber
Pb = Blei
Ni = Nickel
Mh = Metallhydrid

Selbstverständlich können Sie die bei uns gekauften Batterien zur fachgerechten Entsorgung wieder an uns zurückschicken. Senden Sie bitte ein ausreichend frankiertes Päckchen mit dem Stichwort „Batterieentsorgung“ an:

JSC-PC Computerhardware
Zur Alten Burg 14
91085 Weisendorf

Informationen zur Altgeräteentsorgung

JSC-PC nimmt die Verpflichtung aus dem ElektroG sehr ernst.

Laut Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) haben wir die privaten Haushalte über den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten zu informieren:

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier für Sie zusammengestellt.

  1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

  1. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

  1. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.

  1. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

  1. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne

weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Für Sie, als Endverbraucher heißt das

Elektroaltgeräte (EAG), die Sie nicht mehr nutzen möchten, müssen umweltgerecht entsorgt werden. Das Elektroaltgerät muss einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden und Altbatterien und Altakkumulatoren sind vom Elektroaltgerät zu trennen, wenn diese nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind und soweit das Elektroaltgerät nicht nach § 14 Abs. 5 S. 2 und 3 ElektroG separiert werden kann, um dieses für die Wiederverwendung vorzubereiten.

JSC-PC ist als Vertreiber für Elektro- und Elektronikgeräte Ihnen gegenüber verpflichtet, bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme der Geräte ist nicht an den Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft.

Welche Elektro- und Elektronikgeräte, von dieser Regelung umfasst sind, können insbesondere der in der Anlage 1 zum ElektroG aufgeführten Geräteliste entnommen werden.

JSC-PC erfüllt Ihnen gegenüber seine Rücknahme- Verpflichtung aus dem ElektroG.

Wir informieren Sie gerne, wo sich in Ihrer Nähe die nächste kostenfreie Rücknahmestelle befindet, damit Sie Ihr Elektroaltgerät einer umweltgerechten Entsorgung zuführen können.

Selbstverständlich können Sie Ihr Elektroaltgerät auch vor Ort direkt bei uns abgeben.

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Zur Alten Burg 14
91085 Weisendorf

Alternativ kann die Entsorgung durch öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger erfolgen. In der Regel befinden sich in Ihrer Nähe zahlreiche kommunale Sammelstellen, Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe, usw.

Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für die Sicherung und Löschung der personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem zu entsorgenden Elektroaltgerät verantwortlich sind. JSC-PC übernimmt keine Haftung für einen möglichen Datenverlust oder Datenmissbrauch und eventuell daraus entstehende Schäden.

Nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt !

Die Umwelt und JSC-PC sagen Danke.